Leitlinien
Präambel
Die blackned GmbH unterliegt der Selbstverpflichtung des nachfolgenden Verhaltenskodexes über den Schutz von Daten, personenbezogener Daten, einem fairen Auftreten am Markt, einem Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und Wirtschaften und der Beachtung des Umweltschutzes. Dieses Leitbild stellt die wesentliche Grundlage eines langfristig erfolgsorientierten Unternehmens dar, und die blackned GmbH ist bemüht, dies entlang der kompletten Liefer- und Dienstleistungskette zu sichern. Dabei sind die Leitlinien Hilfestellung sowohl für die blackned GmbH als auch für ihre Partner.
Hierbei ist uns bewusst, dass dies nur gelingen kann, wenn und soweit wir denselben Maßstab auch von unseren Geschäftspartnern fordern. Aus diesem Grund gelten die hierin beschriebenen Leitlinien für alle Geschäftsbeziehungen, und unsere Geschäftspartner sind aufgefordert, diesen oder einen vergleichbaren Kodex einzuhalten, sowie entlang ihrer eigenen Lieferkette auf die Einhaltung hinzuwirken.
Die blackned GmbH behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß oder begründeten Anhaltspunkten hierzu den jeweiligen Geschäftspartner aufzufordern, den Verdacht der Verletzung der Leitlinien in hinreichender Form auszuräumen. Zu einer solchen Ausräumung kann auch eine Kontrolle vor Ort beim Geschäftspartner in Form eines Audits erforderlich sein, soweit kein milderes Mittel Aussicht auf Erfolg verspricht.
Die Einhaltung dieser Leitlinien ist wesentliche Bedingung der vertraglichen Beziehungen zwischen der blackned GmbH und ihrer Partner.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu diesen oder inhaltlich vergleichbaren Leitlinien Bedingung für künftige und gegenwärtige Vertragsbeziehungen sind. Zu diesem Zweck, und da die blackned GmbH im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit der Partner zunächst davon ausgeht, dass die nachfolgenden Leitlinien anerkannt werden, sind unsere Partner aufgefordert, die Anerkennung der Leitlinien durch Ihre Unterschrift für Sie bzw. als rechtmäßiger Vertreter Ihres Unternehmens für dieses zu bestätigen.
Unternehmensleitlinien
1. Datenschutz – Schutz personenbezogener Daten
blackned ist verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass auch sie sämtliche gesetzliche Vorgaben einhalten, um personenbezogene Daten und damit auch die Personen dieser Daten vor Schaden zu schützen. Anzuwenden sind insbesondere die DSGVO sowie das BDSG. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html.
2. Verschwiegenheitsverpflichtung und Geschäftsgeheimnisse
Zwischen blackned und unseren Partnern bestehen regelmäßig separate Verschwiegenheitsvereinbarungen. Soweit dies im konkreten Fall nicht oder noch nichtzutreffend sein sollte, so erwarten wir dennoch, dass sämtliche Informationen, die geeignet sind, uns oder unseren sonstigen Partnern zu schaden, vertraulich und nur zum Zweck der (geplanten) vertraglichen Leistung zu verwenden. Dies kann insbesondere erreicht werden, wenn und soweit solche Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter gegeben werden, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis haben (Grundsatz: Kenntnis nur, wenn nötig).
3. Geheimschutz
Verschlusssachen, die teilweise im Rahmen von Projekten / Beauftragungen bekannt gegeben werden sollen, dürfen nur entsprechend den Vorgaben des Geheimschutzhandbuchs und unter Beachtung sonstiger, insbesondere strafrechtlicher, gesetzlicher Reglungen, weitergegeben und bearbeitet werden.
4. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
blackned erwartet von allen Geschäftspartnern die Achtung von Rechten Dritter. Diese können insbesondere auch gewerbliche Schutzrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie den Schutz Geistigen Eigentums umfassen. Jeder Partner ist zur Prüfung verpflichtet, ob sie bei der Verwendung fremder Software, auch Open Source Software, gegebenenfalls Einschränkungen zu beachten hat.
5. Faire Arbeitsbedingungen
Der Schutz und die Wertschätzung von Mitarbeitern auf allen Seiten hat für blackned hohe Priorität. Darum setzen wir für jede Zusammenarbeit und Geschäftsbeziehung voraus, dass auch auf Seiten unserer Partner und entlang ihrer gesamten Produktions- und Lieferkette zumindest ein Mindeststandard an Schutz aller Mitarbeiter und Betroffenen sichergestellt wird.
6. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, faire Arbeitsbedingungen
Neben nationalen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten als Mindeststandard die Regelungen der ILO-Konvention 138 über das Mindestalter, wenn diese einen weitergehenden Schutz gewährleisten. Jeder Geschäftspartner ist verpflichtet, in jedem Prozessschritt diese Schutzmaßnahmen sicherzustellen und einzuhalten. Die freie Wahl der Art und des Ortes der Beschäftigung muss gewährleistet sein und jede Form der Zwangsarbeit muss ausgeschlossen sein.
Der Geschäftspartner hat sicherzustellen, dass faire Arbeitsbedingungen und das Recht auf Vereinigungsfreiheit entlang der gesamten Produktionslinie sichergestellt ist. Sämtliche nationale Vorschriften über die Anzahl der zu leistenden Stunden sind einzuhalten und sicherzustellen.
7. Diskriminierung
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, eine Diskriminierung jedes Mitarbeiters aufgrund dessen Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, (religiöser) Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder sexuellen Orientierung, oder eines sonstigen Merkmals, das geeignet ist, eine Diskriminierung zu befördern, zu unterlassen und zu unterbinden. Diskriminierung in diesem Kontext stellt jede Art der Ungleichbehandlung das, einschließlich Mobbing, Belästigung und einer sonstigen, unangemessenen Abfälligkeit der Person gegenüber, auf die sich eines der vorgenannten Merkmale beziehen lässt.
8. Menschenrechte, 3TG
Ohne jede Einschränkung erkennt blackned an und ist jeder Partner verpflichtet, anzuerkennen, dass jedem Menschen der Schutz seiner Menschenrechte gewährleistet wird.
Dies gilt namentlich auch und besonders für den Schutz vor Verletzungen im Zusammenhang mit der Gewinnung sogenannter Konfliktrohstoffe (3TG). blackned verpflichtet sich, in allen Prozessen ausschließlich konfliktfrei gewonnene Rohstoffe zu verwenden, oder ersatzhalber nur Rohstoffe aus solchen Quellen, die aufgrund einer durchgeführten Due-Diligence-Prüfung (Sorgfaltsprüfung) als konfliktfrei anzunehmen sind.
Weitere Informationen sind z.B. unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/dokumente/umsoress_kurzsteckbrief_cfsp_final.pdf zu finden.
9. Umweltschutz
Nationale und gemeinschaftliche Standards zum Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen sind in allen Prozessen einzuhalten. Eine Umweltverschmutzung und der verschwenderische Umgang mit Energie, natürlichen Rohstoffen und sonstigen Ressourcen hat so weit als möglich zu unterbleiben. Soweit möglich und erforderlich sind alle Geschäftspartner gehalten, durch eine kontinuierliche Prüfung und einer möglichen Verbesserung derer Prozesse im Rahmen eines Umweltmanagementsystems regelmäßig zu prüfen und zu verbessern. Soweit erforderlich hat jeder Partner in eigener Verantwortung etwaige umweltrechtliche Genehmigungen einzuholen.
blackned ist zertifiziert als Unternehmen, welches den Standard der ISO 14001:2015 erfüllt. Von allen Partnern wird erwartet, dass diese einen vergleichbaren Standard im Rahmen ihrer Prozesse erfüllen können. Es wir die Empfehlung zur eigenen Implementierung dieses oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems ausgesprochen.
10. Korruptionsverbot
Neben sonstigem strafbedrohtem Verhalten stellt insbesondere direktes oder indirektes korruptes Verhalten sowie Bestechlichkeit nicht tolerierbare Verhalten im Verhältnis zu blackned dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies durch den Geschäftspartner oder einen seiner Mitarbeiter oder seiner eigenen weiteren Partner, Lieferanten oder sonstigen zurechenbaren Dritten geschieht. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, angemessene und wirksame Kontrollen und eine hinreichende Kontrolle aller Beteiligter durchzuführen, insbesondere bei Verdacht auf einen Verstoß. Soweit ein Verstoß festgestellt wird, so ist der Geschäftspartner unmittelbar verpflichtet, dies gegenüber blackned mitzuteilen, außerdem alles Zumutbare zu unternehmen, um das gefundene korrupte Verhalten zu beenden und einen Schaden möglichst gering zu halten.
11. Interessenkonflikte und Bestechung
Die Auswahl von Produkten, Dienstleistungen, Lieferanten, Mitarbeitern oder sonstigen wesentlichen Leistungen oder Leistungsmerkmalen darf ausschließlich aufgrund objektiver Maßstäbe wie beispielhaft der Qualität, Preis, bekannte Zuverlässigkeit und dergleichen geschehen. Persönliche oder wirtschaftliche Interessenslagen, die zulasten von blackned oder eines sonstigen interessierten Dritten gehen, dürfen unter keinen Umständen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung finden. Dies gilt in besonderem Maße, sofern und soweit Mitarbeiter für zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessenspositionen in eine vertragliche oder gegebenenfalls auch außervertragliche Beziehung treten.
Soweit ein solcher Konflikt bekannt werden sollte, so ist der Geschäftspartner verpflichtet, blackned hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und einen drohenden Schaden durch geeignete Maßnahmen abzuwenden.
12. Marktverhalten
Wettbewerbswidrige oder als grob unfair einzustufende Absprachen über Preise oder Angebote, mit oder gegen Wettbewerber, Lieferanten, Produkte oder Produktionsweisen, oder sonstige Absprachen, die einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht begründen, sind zu unterbinden und bei Bekanntwerden sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beendigung einzuleiten, sowie sicherzustellen, dass ein solches Verhalten für die Zukunft ausbleibt.
13. Exportkontrolle und Zoll
Die Einhaltung exportkontrollrechtlicher und zollrechtlicher Vorschriften dient der weltweiten Sicherheit und auch dem langfristigen Schutz unserer wirtschaftlichen Betätigung. Jeder Partner ist daher verpflichtet, in eigener Verantwortung zutreffende Regelungen und Grenzen einzuhalten, erforderliche Genehmigungen zu beantragen und eine angemessene Sorgfalt bei der Kontrolle seiner Prozesse und seiner weiteren Geschäftspartner durchzuführen.
Die Einhaltung und Akzeptanz dieser oder im Wesentlichen vergleichbaren Regelungen ist unbedingte Voraussetzung für jede vertragliche Beziehung zwischen der blackned GmbH und einer sonstigen Partei.
Soweit sich ein gegenwärtiger oder potentieller Partner nicht in der Lage sehen sollte, eine oder mehrere der Voraussetzungen zu erfüllen, so bitten wir nachdrücklich um Rücksprache, um Hindernisse zu identifizieren und beseitigen zu können.